Erbrecht
Ihr fachkundiger Partner
Über Erbrecht sollte man sich nicht erst dann Gedanken machen, wenn ein geliebter Mensch verstorben ist. Schon zu Lebzeiten ist es sinnvoll, seine eigenen Angelegenheiten für den Todesfall zu regeln, vorzeitig Verfügungen zum Schutz lieber Angehöriger zu treffen, Vollmachten für Personen auszustellen, denen man vertraut. Oft ist ein Testament, ein Erbvertrag, etc. gerade in jungen Jahren sinnvoll, besonders wenn die Familie nicht nur aus „Vater, Mutter, Kind“ besteht, sondern so bunt ist, wie das Leben auch. Erben und Vererben betrifft jeden Menschen früher oder später.
Wir sind für Sie da!
Wir beraten Sie kompetent und verständlich und führen Sie sicher durch die Wirrungen von gesetzlicher Erbenstellung, Testamentsregelungen, Erbschaftsteuer, Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilsrechten, Erbausschlagungen, Nachlaßverbindlichkeiten, vorweggenommener Erbfolge, etc. In diesem sensiblen, persönlichen Lebensbereich sorgen wir mit juristischem Fachwissen dafür, dass Sie ihr (ERB-) Recht erhalten.